Allgemeines zum Wahlpflichtunterricht an der Gemeinschaftsschule

Jede Schülerin oder jeder Schüler belegt ab Klasse 7 entweder die zweite Fremdsprache (Französisch) oder mindestens ein anderes Wahlpflichtangebot aus den folgenden Fachbereichen:

  1. Naturwissenschaften, angewandte Informatik
  2. Gesellschaftswissenschaften
  3. Ästhetische Bildung, Sport
  4. Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung
Dieses Wahlpflichtangebot wird vierstündig erteilt.

Bei Wechsel des ab Jahrgangsstufe 7 gewählten Wahlpflichtfaches ist die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule ausgeschlossen.
Ein Wechsel des gewählten Wahlpflichtangebotes ist nur im Ausnahmefall und mit Zustimmung der Schulleitung möglich.

Die zweite Fremdsprache ist gemäß Prüfungsordnung nicht Voraussetzung für den Mittleren Bildungsabschluss. Sie ist auch nicht Bedingung für die Versetzung in die Oberstufe (an
Gemeinschaftsschulen).
Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache sind zwar Voraussetzung für das Abitur, diese können aber auch während des Besuchs der Oberstufe erworben werden - sofern die gewählte Schule ein solches Angebot vorsieht.
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