Die HBS als Gemeinschaftsschule


„Gemeinschaftsschulen sind der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler verpflichtet, unabhängig von den zu erreichenden Schulabschlüssen“ (§1 der Gemeinschaftsschulverordnung). Förderung bedeutet hier Fördern und Fordern der gesamten Schülerpersönlichkeit.

Unsere Gemeinschaftsschule umfasst die sechs Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I.
Die Schülerinnen und Schüler können in einem weitgehend gemeinsamen Bildungsgang den Hauptschulabschluss, den Mittleren Abschluss und die Befähigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erreichen.

Eine Gemeinschaftsschule kann eine dreijährige gymnasiale Oberstufe führen. Das bedeutete, dass das Abitur an einer Gemeinschaftsschule nach 13 Schuljahren abgelegt wird.
Ziel der Hans-Brüggemann-Schule ist es, ab 2013 eine gymnasiale Oberstufe einzurichten.

Der Unterricht findet für alle Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschulklassen grundsätzlich gemeinsam statt, wobei die unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler vor allem durch Binnendifferenzierung des Unterrichts berücksichtigt werden. Jedoch kann in der Regel ab der 7. Klassenstufe auch eine äußere Differenzierung, z.B. in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch vorgenommen werden. Diese Entscheidung wird im Rahmen des Pädagogischen Konzepts der Schule getroffen.
Den Schülerinnen und Schülern wird ab Klassenstufe 7 durch die Wahl eines Wahlpflichtkurses eine individuelle Schwerpunktbildung ermöglicht.

Das Lehrerkollegium setzt sich aus Lehrkräften aller vier Schularten zusammen.
Der Unterricht in den einzelnen Klassenstufen wird jeweils von einem Lehrerteam gestaltet, dem möglichst Lehrkräfte verschiedener Schularten angehören. Dieses Stufenteam ist für mindestens 3 Jahre für die fachliche und pädagogische Arbeit verantwortlich (Klassenstufen 5-7 und Klassenstufen 8-10).
Neben der Arbeit in den Teams findet die Vorbereitung von Unterricht in den Fachkonferenzen statt, indem inhaltliche Schwerpunkte gesetzt, Methoden diskutiert, entwickelt und Beispiele dazu ausgearbeitet werden. Die Berücksichtigung der Bildungsstandards führt zu einer Verbesserung der Unterrichtsqualität.

In der Gemeinschaftsschule steigen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzungsbeschluss in die nächste Jahrgangsstufe auf.
Zu jedem Zeugnistermin erhalten Schülerinnen und Schüler Zeugnisse, die den Leistungsstand in den einzelnen Fächern dokumentieren. Spätestens am Ende der Jahrgangsstufe 8 werden Notenzeugnisse vergeben.

Weitere Einzelheiten zur Gemeinschaftsschule allgemein können der Gemeinschaftsschulverordnung entnommen werden.
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