Förderzentrum

Die Gemeinschaftsschule ist auch Förderzentrum für den Bereich zwischen Kiel und Neumünster.
15 Sonderschulkolleginnen und Kollegen betreuen 135 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Standorten Bordesholm, Wattenbek und Flintbek. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der integrativen Arbeit.
Integration ist ein Grundrecht, es wird vom Schulgesetz gefordert und ist von den Beteiligten gewollt. Das bedeutet: Gemeinsamer Unterricht aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig vom Förderschwerpunkt und vom Schweregrad der Behinderung. In jedem Einzelfall ist sicherzustellen, dass die notwendigen personellen, sachlichen und räumlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Gemeinsamer Unterricht heißt, dass im Verlauf eines Unterrichtstages möglichst alle Kinder und Jugendlichen zusammen und am gleichen Gegenstand auf unterschiedlichem Niveau lernen.
Der sonderpädagogische Förderbedarf kann bei unterschiedlichen Formen von Behinderung notwendig sein und muss individuell festgestellt werden. Man unterscheidet Förderbedarf im Sinne einer Lernbehinderung, einer Behinderung in der geistigen Entwicklung, einer Körperbehinderung, einer Seh- oder Hörbehinderung sowie einer Sprach- oder sozial-emotionalen Behinderung. Für die positive Entwicklung der Kinder ist es wichtig, dass der Förderbedarf rechtzeitig festgestellt wird. Die Beratung erfolgt durch das Förderzentrum.

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